1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen aus Verträgen, die ab dem 1.1.2006 geschlossen werden, liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Inhalt des Vertrages, es sei denn, diese sind für uns günstiger als unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stehen nicht in Zusammenhang mit Bestimmungen, die nach unseren Bedingungen keine Geltung erlangen sollen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefern. Unsere Bedingungen gelten zudem für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nichts anderes aus der Auftragsbestätigung ergibt. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Anstelle der schriftlichen Bestätigung gilt die Zusendung bestellter Ware als Annahme. Für den Inhalt des Vertrages ist zuerst unsere Auftragsbestätigung, ansonsten unser stets freibleibendes Angebot maßgebend. Unsere Vertreter können für uns keine Verträge schließen, sondern nur Kundenanfragen aufnehmen. Bei Anfertigung außergewöhnlicher - von unserer üblichen Produktpalette abweichender - Artikel behalten wir uns für den Kunden zumutbare Konstruktions- und Formänderungen vor.
3. Vertragsgegenstand/Preise
Wir liefern in handelsüblicher Qualität. Die Angaben in Angebotsunterlagen, Prospekten usw. sind nur Richtwerte ohne Verbindlichkeit. Das gilt auch für Verkäufe von Mustern. Änderungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch die Eignung der Lieferung nicht beeinträchtigt wird.
Unsere Preise sind in € ab Lager berechnet, ausschließlich Verpackungskosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte Ihr Angebot oder Ihre Auftragsbestätigung in einer anderen Währung ausgestellt worden sein, können sie in dieser zahlen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, können wir trotz Preisvereinbarung die zum Lieferzeitpunkt geltenden Preise berechnen. Ändert sich die Kalkulationsgrundlage, z.B. der Wechselkurs für Importware, können wir im kaufmännischen Geschäftsverkehr jederzeit eine Preisanpassung vornehmen. Die Änderung der Kalkulationsgrundlage werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
4. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Soweit Skontoabzug vereinbart wird, setzt der Abzug den Ausgleich aller älteren Forderungen voraus. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden automatisch alle anderen Forderungen sofort fällig. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten und Zinsen und dann auf die ältesten Forderungen angerechnet. Bei Zahlungsverzug können wir ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. erheben und weitere Lieferungen zurückbehalten. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind. Von uns gewährte Gutschriften werden grundsätzlich nur durch Warenlieferungen ausgeglichen.
Wenn sich nach Vertragsschluss die Zahlungsfähigkeit oder die Zahlungsmoral des Kunden verschlechtert oder eine frühere Verschlechterung bekannt wird oder wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns oder anderen gegenüber nicht nachkommt, können wir die Lieferungen von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen, andernfalls entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht haben wir auch bei Zahlungsverzug vorausgegangener Lieferungen. Bei Zahlungsverzug können wir Mahnkosten und Bearbeitungsgebühren von mindestens Euro 5,- pro Mahnung verlangen.
5. Lieferung
Die Lieferzeit richtet sich nach der Vereinbarung. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde seine Pflichten erfüllt hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Versand geschieht auf alleinige Rechnung des Kunden.
Sämtliche Aufträge gelten nur mit dem Vorbehalt der Selbstbelieferung als angenommen. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht der Kunde objektiv kein Interesse an der Teillieferung haben kann. Kommen wir in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus nachweislich ein Vermögensschaden, ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
6. Gefahrübergang, Abnahme
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Kunden über, wenn die Ware das Lager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder die Anlieferung und Installation übernommen haben. Ansprüche aus Transportschäden muss der Besteller gegenüber dem Frachtführer selbst geltend machen. Versand, Verpackung, Versicherung und Montage erfolgen, sofern diese Leistungen von uns übernommen werden, ohne abweichende schriftliche Weisung des Bestellers nach unserer Wahl.
7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Die Rechte des Kunden bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Als Frist für die Mängelrüge werden 8 Tage vereinbart. Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur – auch wiederholten - Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, sind wir berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall Ist der Kunde berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen. Sollte auch die unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig sein, entfällt das Recht zur Nacherfüllung. Ist Nachbesserung oder Ersatzlieferung demnach ausgeschlossen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Trifft die Sendung in beschädigtem Zustand ein, so hat der Kunde zur Sicherung seiner Ansprüche unverzüglich den Schaden durch den Beförderer amtlich festhalten zu lassen. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung. Die Gewährleistung entfällt, wenn der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt ist, bei unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Fremdeingriff oder Reparatur ohne unser Einverständnis, sowie bei gebraucht verkauften Gegenständen oder Messewaren.
Für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Jede Warenlieferung bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (einschließlich aller Zahlungen auf Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche etc.). Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen. Jede andere Verfügung über die Ware, z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Überlassung im Tausch ist untersagt. Zwangsmaßnahmen gegenüber Dritten müssen uns rechtzeitig mitgeteilt werden. Auf unser Verlangen muss die Abtretung dem Drittschuldner bekannt gegeben werden.
Bei Zahlungsverzug können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und den Schuldner nennt, diesem die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen übergibt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns vorgenommen.
9. Konsignationsware und Muster
Konsignationsware ist sorgfältig zu behandeln und angemessen zu versichern (Brand, Einbruch und Diebstahl). Unbrauchbare oder beschädigte Ware muss zu den Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten ersetzt werden. Die Rücksendung muss innerhalb von 7 Tagen nach unserer ersten Anforderung erfolgen. Das Rückgabeberecht erlischt und die Ware gilt nach unserer Wahl als fest verkauft, wenn sie nach erneuter Fristsetzung nicht zurückgesandt wurde. Ist ein Überlassungszeitraum fest vereinbart, muss die Ware unaufgefordert und kostenfrei innerhalb des Zeitraums an uns zurückgesandt werden, andernfalls gilt das Vorstehende.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Hamburg.
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt sind.
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